Navigieren in Walterswil

Wespen- und Insektenbekämpfung

Bekämpfung von Wespen und lnsekten der Gemeinde Walterswil

Gesetzliche Bestimmungen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt seit dem 1. Juli 2OO7 in Art. 1 der VFB-1 zwingend vor, dass Personen die Wespen oder andere lnsekten und Hausschädlinge im Auftrage von Drittpersonen bekämpfen, eine spezielle Ausbildung absolvieren müssen. Der Kurs wird mit einem Fachausweis abgeschlossen.
Ohne diesen Fachausweis dürfen im Auftrag keine Wespen, Hornissen, Bienen oder andere Hausschädlinge mehr bekämpft werden.


Situation in Walterswil

Weil die Bekämpfung der vorerwähnten Schädlinge nicht in die Aufgaben der Gemeinden fällt, führen weder die Feuerwehr Walterswil, noch unsere Gemeindewerksarbeiter solche Aufträge durch.
Gerne weisen wir Sie auf drei mögliche Anbieter mit entsprechendem Fachausweis hin:

Fabian Pfister GmbH, 6210 Sursee

FOX GmbH, 5430 Wettingen

Rentokil Region Aarau
 

Wespen sind keine Schädlinge

Bevor Sie sich zur Beseitigung des Nestes entschliessen ist zu bedenken, dass Wespen zur Aufzucht ihrer Brut Futter in Form von erbeuteten lnsekten benötigen. lm Naturhaushalt nehmen sie daher eine wichtige Stellung ein. Zu ihrer Beute gehören Spinnen, andere Hautflügler, verschiedene Fliegenarten, Heuschrecken, Raupen und Blattwespenlarven. Für uns nützlich sind sie insbesondere durch das Vertilgen von Forst- und Baumschädlingen und von gewissen lästigen Fliegenarten. Grosse Völker erbeuten pro Tag bis zu 500 Gramm lnsekten!
Wespen, die ausserhalb des Nestbereiches nach Nahrung oder Baumaterial suchen, sind nicht angriffslustig. Dies gilt auch für Wespen, die sich bei Dunkelheit in hell erleuchtete Zimmer verirren. Wird das Licht gelöscht und das Fenster geöffnet, fliegen sie innerhalb kurzer Zeit ins Freie.
Generell gilt:
Wespen stechen nur, wenn man sie drückt, festhält oder sich an ihrem Nest zu schaffen macht. Meiden Sie die Umgebung eines Nestes und bewahren Sie beim Anflug von Wespen Ruhe, so werden Sie kaum gestochen.

ln lhrem Auftrag durch Drittpersonen

Wie eingangs erwähnt, dürfen nur Personen mit dem entsprechenden Fachausweis Wespen oder andere Hausschädlinge bekämpfen.
Empfehlung:

  • Erkundigen Sie sich immer, ob die Person im Besitze des entsprechenden Fachausweises ist.
  • Klären Sie vor der Auftragserteilung den Preis ab.
  • Die Kosten zur Entfernung eines Wespennestes in Storen-Kästen oder im Dachgebälk gehen zu Lasten des Liegenschaftsbesitzers. Vor der Auftragsvergabe muss dieser immer informiert werden.