Abstimmungen / Wahlen
Das Wahl- und Abstimmungsbüro überwacht die Stimmabgabe und ermittelt die Resultate der Urnengänge in der Gemeinde.
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach vollendetem 18. Lebensjahr. Das Stimmrecht erfolgt am politischen Wohnsitz, nämlich in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte wohnt und angemeldet ist.
Stimmlokal
Gemeindehaus, Foyer
Urnenöffnungen
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Sonntag |
10.00 – 12.00 Uhr |
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Wahl- und Abstimmungskalender
Wahl- und Abstimmungskalender 2025:
- 9. Februar 2025 (eidg. Abstimmungstermin)
- 9. März 2025 (Kantons- und Regierungsratswahlen)
- 13. April 2025 (zweiter Wahlgang Regierungsratswahlen)
- 18. Mai 2025 (eidg. Abstimmungstermin, Amteibeamtenwahlen, Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden: Gemeinderatswahlen)
- 29. Juni 2025 (zweiter Wahlgang Amteibeamtenwahlen, Wahl Gemeindepräsidium) (entfällt!)
- 28. September 2025 (eidg. Abstimmungstermin)
- 30. November 2025 (eidg. Abstimmungstermin)
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Stimm-/Wahlmaterial in das Fach ohne Sichtfenster legen
- Stimmrechtsausweis unterschreiben, umkehren und in das Fach mit dem Sichtfenster stecken (Adresse kontrollieren).
- Zustellkuvert zukleben, frankieren und per Post versenden oder in den Wahl-/Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde werfen.
Abgabeschluss
- Am letzten Samstag vor dem Wahl- Abstimmungstag bis spätestens um 20:00 Uhr im Briefkasten der Gemeindeverwaltung
- Bei Postaufgabe ist das Zustellkuvert unbedingt rechtzeitig der Post zu übergeben.