Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung - auch Souverän genannt - ist das gesetzgebende und oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und wird durch den Gemeinderat mindestens zweimal jährlich einberufen. Nebst der Beschlussfassung über das Budget und die Jahresrechnung befindet die Versammlung jeweils aus aktuellem Anlass über weitere Vorlagen wie Investitionskredite, Erlass neuer oder Revision bestehender Reglemente, usw.
Befugnisse
§22 Gemeindeordnung Walterswil:
Neben den in § 50 und § 56 des Gemeindegesetzes aufgeführten Befugnissen steht der Gemeindeversammlung weitere nicht übertragbare Befugnisse zu:
a) Sie beschliesst Geschäfte, deren Auswirkungen einmalig Fr. 20‘000.– oder jährlich wiederkehrend Fr. 5‘000.– übersteigen (insbesondere Ausgaben, Nachtragskredite, Eigentumsübertragungen, Einräumung beschränkter dinglicher Rechte, Verpflichtungen oder Einnahmereduktionen, Gründung oder Erweiterung von Anstalten und Unternehmungen, Beteiligung an gemischtwirtschaftlichen oder privaten Unternehmen und Zusammenarbeit der Gemeinden);
b) Die Gemeindeversammlung wählt die aussenstehende Revisionsstelle.