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Winterdienst

Grundsatz

Ziel des Winterdienstes ist es, die Verkehrsgefahren mit geeigneten Mitteln, auf möglichst umweltschonende Weise, zu verringern. Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf allen Gemeindestrassen, Plätzen und Trottoirs in bewohntem Gemeindegebiet. Alle Beteiligten sind verpflichtet das Verkehrsverhalten den äusseren Gegebenheiten sinnvoll anzupassen.

Gemeindestrassen

Damit eine einwandfreie Schneeräumung gewährleistet werden kann, bitten wir die Bevölkerung, Fahrzeuge von öffentlichen Strassen, Plätzen und Trottoirs zu entfernen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Gemeinde jede Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen, die durch den Schneepflug, Splitter oder Salz entstehen
können, ablehnt.
Bei der Freilegung privater Plätze und Eingänge darf der Schnee weder auf die Strasse noch auf das Trottoir geworfen werden. Hydranten sind vom Schnee freizulegen.

Privatstrassen und -plätze

Das Schneeräumen und ev. Salzen der Privatstrassen und plätze ist Sache der Eigentümer.

Salzen (Streusalz)

Salz wird als Taumittel auf Strassen und Trottoirs eingesetzt. Immer nach dem Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Streusalz wird eingesetzt, wenn Rutsch- oder Schleudergefahr besteht oder nach erfolgter Schneeräumung.