Navigieren in Walterswil

Unterschriftenbeglaubigung

Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern können bei der Gemeindeschreiberin, der Gemeindeschreiberstellvertreterin oder der Gemeindepräsidentin nach telefonischer Terminvereinbarung amtlich beglaubigt werden (z.B. für Vollmachten, Eintragungen im Handelsregister usw.).