Unterschriftenbeglaubigung
Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern können bei der Gemeindeschreiberin, der Gemeindeschreiberstellvertreterin oder der Gemeindepräsidentin nach telefonischer Terminvereinbarung amtlich beglaubigt werden (z.B. für Vollmachten, Eintragungen im Handelsregister usw.).