Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach vollendetem 18. Lebensjahr. Das Stimmrecht erfolgt am politischen Wohnsitz, nämlich in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte wohnt und angemeldet ist.
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach vollendetem 18. Lebensjahr. Das Stimmrecht erfolgt am politischen Wohnsitz, nämlich in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte wohnt und angemeldet ist.