Einbürgerungen
Es wird zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung unterschieden.
Ordentliche Einbürgerung
Schweizer oder Ausländer können ein Gesuch um Einbürgerung (als Walterswiler Bürger) bei der Bürgergemeinde Walterswil stellen.
Auskünfte über Voraussetzungen, Vorgehen und Kosten erhalten Sie bei der Bürgergemeinde Walterswil
Erleichterte Einbürgerung
Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, können die erleichterte Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, sofern sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben.
Weiter können seit 15. Februar 2018 Personen der dritten Generation ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen.
Weitere Informationen: Bürgerrecht