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Anlassbewilligung

Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.

Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.

Die Gesuche müssen mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.

Bitte beachten Sie die Richtlinie in Bezug auf die Flüssiggasanlagen (Gasgrill).

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema "Veranstaltungen sicher durchführen"

Dokumente

Anlassbewilligungsgesuch [pdf, 208 KB]

Gebührenreglement [pdf, 516 KB]