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absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot ab 30.07.2026

Das bereits bestehende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern wird ausgedehnt auf das Entfachen von Feuer im Freien (inkl. Siedlungsgebiet). Das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet bleibt unverändert bestehen. Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist verboten.