Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern


Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Bau- und Werkkommission Walterswil fordert die Anwohner auf, Ihre Sträucher, Hecken und Bäume an öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Bäume, Sträucher und Hecken sind auf die Höhe von 4.20m über Strassen und 2.50m über Trottoirs und Fusswegen zurückzuschneiden.

Strassentafeln, Verkehrssignale, Strassenbeleuchtungen und Hydranten sind freizulegen.

In Art. 679 und Art. 687 des Zivilgesetzbuches wird unter anderem festgehalten, dass die Grundeigentümerschaft für Schäden, verursacht durch überragende Äste und Sträucher, haftbar gemacht werden kann.

Die Baukommission Walterswil bittet die Bevölkerung, diesem Aufruf Folge zu leisten und dankt für das Verständnis und die Mitarbeit.

Baukommission Walterswil