Teiländerung Ortsplanung

Mitwirkung zur Teiländerung der Ortsplanung im Gebiet
ehemaliges Restaurant Sonne

 

Teiländerung der Ortsplanung im Gebiet ehemaliges Restaurant Sonne
Zonenreglement § 6 Dorfkernzone

Die Einwohnergemeinde Walterswil hat im Februar 2017 über die Parzellen GB Nr. 873, 874,
367 und 632 eine Planungszone für die Dauer von drei Jahren bis am 6. Februar 2020
verfügt. Bis zum Ablauf der Planungszone dürfen auf den genannten Parzellen keine
baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Gemäss der rechtsgültigen
Nutzungsplanung liegt das Gebiet Restaurant Sonne in der Dorfkernzone. Am 6. Juni 2019
wurde das räumliche Leitbild von der Gemeindeversammlung verabschiedet, in welchem
sich diverse Aussagen zu diesem Gebiet befinden. Da die Planungszone im Februar 2020
ausläuft, wird diese Teiländerung der Zonenplanung vorgezogen.

 

Mitwirkung
Die Teiländerung der Ortsplanung bzw. die Änderungen des Zonenreglementes können vom
16. August 2019 bis 16. September 2019 während den Schalteröffnungszeiten auf der
Gemeindeverwaltung eingesehen werden:

Montag:
Mittwoch:
Freitag:
17.00 bis 19.00 Uhr
09.00 bis 11.00 Uhr
09.00 bis 11.00 Uhr

Die Unterlagen werden ab 16. August 2019 auch auf der Website der Gemeinde
aufgeschaltet.

 

Informationsanlass am 22. August 2019 um 19.30 Uhr
Besuchen Sie am Donnerstag, 22. August 2019 um 19.30 Uhr den Informationsanlass im
Saal des Gemeindehauses. An diesem Abend werden wir Ihnen die Änderungen des
Zonenreglementes präsentieren.

 

Weitere Auskünfte
Bei weiteren Fragen zur Teiländerung der Ortsplanung im Gebiet ehemaliges Restaurant
Sonne melden Sie sich bitte bei der Gemeindepräsidentin Marie-Louise Wilhelm
(gemeindepraesidium [at] walterswil [dot] ch oder 062 797 54 70).

 

Eingaben
Bis am 16. September 2019 sind Sie herzlich eingeladen mitzuwirken und uns Ihre Meinung
zur Änderung des Zonenreglementes schriftlich mitzuteilen. Die Eingaben sind an den
Gemeinderat Walterswil zu richten.
Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme der Bevölkerung.